GmbH
890.-
CHF
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Beratung

Prüfen des Unternehmenszwecks

Prüfen des Firmennamens

Erstellung von Unterlagen

Handelsregistereintrag

Gesellschaftsvertrag

Vertretung mit Vollmacht

Handelsregistergebühr

Dokumentation Deutsch / Englisch

Allgemeines

Genau wie die Aktiengesellschaft (AG) hat auch die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit. Seit dem 1. Januar 2008 kann eine GmbH von einer natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Die GmbH muss durch eine in der Schweiz ansässige Person vertreten werden, die entweder ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Geschäftsführer ist.

Stammkapital

Das Mindeststammkapital einer GmbH ist 20.000 CHF, die bei Gründung der GmbH vollständig einzuzahlen sind. Seit 1. Januar 2008 gibt es keine Obergrenze für das Stammkapital mehr. Der Mindestnennwert jedes Stammanteils ist 100,00 CHF. Bei einer Rekapitalisierung der Anteile kann der Nennwertauf 1,00 CHF gesenkt werden.

Die Organe einer GmbH

Es kann drei Organe geben:

  1. Gesellschafterversammlung
  2. Geschäftsführung
  3. Revision

Eine GmbH unterliegt der ordentlichen Revision gemäß novelliertem Revisionsgesetz. Es gibt jedoch Unterschiede je nach Größe des Unternehmens. Sind zwei der folgenden Bedingungen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt, muss eine ordentliche Revision erfolgen:

  • Bilanzsumme von 10 Millionen CHF
  • Umsatz von 20 Millionen CHF
  • Im Jahresdurchschnitt 50 Vollzeitmitarbeiter

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann eine eingeschränkte Revision erfolgen, die preisgünstiger und weniger umfangreich ist. Hat die GmbH weniger als zehn Vollzeitmitarbeiter, kann die Revision entfallen.