
Die Leitung einer Gesellschaft übernehmen im Allgemeinen der Verwaltungsrat und die ernannten Geschäftsführer. Die zeichnungsberechtigten Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Die Geschäftsführung erstellt einen Jahresbericht, der Informationen über die Geschäfts-, die Ertrags- und die Finanzlage sowie über eventuelle Kapitalerhöhungen enthält. Mindestens einmal jährlich muss eine Gesellschafterversammlung (Generalversammlung) stattfinden.
Laut Gesetz ist eine bestimmte Mindeststruktur für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Sie müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen, einschließlich Vollständigkeit, Transparenz, Wesentlichkeit, kaufmännischer Vorsicht, Kontinuität etc. Die Lage des Unternehmens soll „so zuverlässig wie möglich“ bewertet werden können.
Eine Holdinggesellschaft, die über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig ein oder mehrere Unternehmen kontrolliert, muss konsolidierte Jahresabschlüsse erstellen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:
Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen CHF Umsatz von mehr als 20 Millionen CHF oder mehr als 200 Mitarbeiter.
Über die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, International Accounting Standards (IAS) oder die Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) hinaus gibt es keine besonderen Konsolidierungsvorschriften.