
Genau wie die Aktiengesellschaft (AG) hat auch die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit. Seit dem 1. Januar 2008 kann eine GmbH von einer natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Die GmbH muss durch eine in der Schweiz ansässige Person vertreten werden, die entweder ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Geschäftsführer ist.
Das Mindeststammkapital einer GmbH ist 20.000 CHF, die bei Gründung der GmbH vollständig einzuzahlen sind. Seit 1. Januar 2008 gibt es keine Obergrenze für das Stammkapital mehr. Der Mindestnennwert jedes Stammanteils ist 100,00 CHF. Bei einer Rekapitalisierung der Anteile kann der Nennwertauf 1,00 CHF gesenkt werden.
Es kann drei Organe geben:
Eine GmbH unterliegt der ordentlichen Revision gemäß novelliertem Revisionsgesetz. Es gibt jedoch Unterschiede je nach Größe des Unternehmens. Sind zwei der folgenden Bedingungen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt, muss eine ordentliche Revision erfolgen:
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann eine eingeschränkte Revision erfolgen, die preisgünstiger und weniger umfangreich ist. Hat die GmbH weniger als zehn Vollzeitmitarbeiter, kann die Revision entfallen.